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01.06.2010

PFOS: Ausnahmeregelung für die Galvanotechnik

Gemäß der RICHTLINIE 2006/122/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zur dreißigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz – Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) - gilt ab 27. Juni 2008 ein europaweites Verbot von PFOS (Perfluoroctansulfonate). Ausgenommen von diesem Verbot ist u.a. die Galvanotechnik.

Trotz gültiger europäischer Ausnahmeregelung für das in der Galvanotechnik als Netzmittel verwendete Perfluoroctansulfonat (PFOS) wird die Diskussion über diese Chemikalie zunehmend unsachlicher. Aus arbeitshygienischen, technischen und Umweltgründen kann dieser Stoff in der Galvanotechnik derzeit noch nicht flächendeckend substituiert werden, wenngleich unsere Prozesschemikalienlieferanten intensiv an einer vollkommen fluorfreien Alternative arbeiten. Als Maßnahme zur Verringerung der Emission ins Abwasser haben wir unseren Beschichtern die Optimierung der Spülwasserrückführung in den Aktivelektrolyten und die Dosierung des Netzmittels nach Ampere-Stunden bzw. nach Oberflächendurchsatz
empfohlen, so dass wir derzeit von einer Reduktion des gesamten Eintrags in die Umwelt von ca. 20 % ausgehen.